Beweise sammeln

 

zum Beispiel

-          Verträge sowie andere Urkunden und Schriftstücke (die von den Vertragsteilen – in der erforderlichen Form – unterfertigt wurden, möglichst im Original und unbedingt vollständig)

 

-          Korrespondenz: Briefe, Telefaxe, E-Mails

 

-          Aktennotizen über Gespräche samt Namen des Gesprächspartners, Ort, Uhrzeit und Inhalt anfertigen (diese dienen als Beweis vor Gericht! Wer daher keine Aktennotiz vorlegen kann, hat einen erheblichen Nachteil)

 

-          Bescheide von Behörden und sonstige Genehmigungen

 

-          Fotos möglichst mit markantem Bezugspunkt anfertigen, also zB Kfz-Kennzeichen, Grenzstein, Metermaß etc

 

-          Ambulanzkarte des Unfallkrankenhauses, Therapiebestätigungen, Bestätigungen des Hausarztes, Überweisungsscheine etc

 

-          Unfallberichte (zB gemäß Internationalem Unfallbericht, Dienstnummer der einschreitenden Polizisten/Gendarmen)

 

-          Baubeschreibung, Bautagebuch etc

 

-          Gutachten eines Sachverständigen, Prüfberichte

 

-          Aktenzahl (des Polizei-/Gendarmerieaktes, des Gerichtsaktes oder der sonstigen Behörde)

 

-          Zeugen (selbstverständlich können auch der Ehepartner oder Verwandte Zeugen sein)

 

-          Augenschein, entweder vor Ort (Lokalaugenschein) oder Vorlage eines Gegenstandes bei Gericht

 

-          Selbstverständlich kann auch die Partei (also der einzelne Streitteil) seine eigenen Wahrnehmungen dem Gericht mitteilen und ist daher auch dies ein Beweismittel.

 

Nur was bewiesen werden kann, gilt vor Gericht!

 

Nehmen Sie daher bereits zur ersten Besprechung sämtliche Unterlagen mit.