Liegenschaftsvertrag

 

 

Insbesondere sind zu beachten:

 

Vertragsobjekt:

-         Auszug aus dem Grundbuch (wird in der Kanzlei erstellt)

-         Einsicht in die Urkundensammlung (Verträge etc)

-         Auszug aus Katastermappe

-         Dienstbarkeiten, Hypotheken und sonstige Belastungen

-         Erschließung: Zufahrt, Kanal, Strom, Gas

-         Altlasten und Kontaminationen (zB alte Lagerhalle ohne Ölabscheider, Deponie, Heizöltank etc)

-         Denkmalschutz, Archäologische Funde

-         Superädifikat

 

Vertragsabschluß:

-         Formvorschriften je nach Vertrag und je nach Vertragsparteien

-         Wer zahlt Kosten (einerseits der Vertragserrichtung und andererseits beim Finanzamt)?

-         Treuhandschaft (Meldung beim Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer)

-         Wer unterfertigt (zB bei GmbH anhand des Firmenbuchauszuges überprüfen, ob tatsächlich der Geschäftsführer unterschreibt)?

-         Soll eine Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung erfolgen?

-         Finanzierung (ist zB eine Hypothek ins Grundbuch einzutragen)

 

Welcher Vertrag:

zum Beispiel

-         Vorvertrag

-         Option

-         Kauf, Schenkung, Miete, Leasing

-         Veräußerungs- und Belastungsverbot, Fruchtgenuß

 

 

Jeder Vertrag wird genau auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien abgestimmt.