Insbesondere sind zu beachten:
Vertragsobjekt: - Auszug aus dem Grundbuch (wird in der Kanzlei erstellt) - Einsicht in die Urkundensammlung (Verträge etc) - Auszug aus Katastermappe - Dienstbarkeiten, Hypotheken und sonstige Belastungen - Erschließung: Zufahrt, Kanal, Strom, Gas - Altlasten und Kontaminationen (zB alte Lagerhalle ohne Ölabscheider, Deponie, Heizöltank etc) - Denkmalschutz, Archäologische Funde - Superädifikat
Vertragsabschluß: - Formvorschriften je nach Vertrag und je nach Vertragsparteien - Wer zahlt Kosten (einerseits der Vertragserrichtung und andererseits beim Finanzamt)? - Treuhandschaft (Meldung beim Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer) - Wer unterfertigt (zB bei GmbH anhand des Firmenbuchauszuges überprüfen, ob tatsächlich der Geschäftsführer unterschreibt)? - Soll eine Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung erfolgen? - Finanzierung (ist zB eine Hypothek ins Grundbuch einzutragen)
Welcher Vertrag: zum Beispiel - Vorvertrag - Option - Kauf, Schenkung, Miete, Leasing - Veräußerungs- und Belastungsverbot, Fruchtgenuß
Jeder Vertrag wird genau auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien abgestimmt.
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