Verträge Bei allen Verträgen ist generell zu beachten:
- Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mit Ihren Vertragspartnern in Verhandlung treten: Was einmal besprochen ist, lässt sich später schwer rückgängig machen.
- Solange noch niemand gebunden ist, lassen sich die Bedingungen am sachlichsten festlegen.
- Vertrauen Sie Ihrem Anwalt alle Ihre Wünsche und Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag an. Informieren Sie ihn vollständig.
- Überprüfen Sie bestehende Vertragswerke laufend auf ihre Aktualität, insbesondere den Ablauf von Fristen.
- Mündliche Vereinbarungen sind manchmal unwirksam (zB kann die Befristung eines Mietverhältnisses nur schriftlich erfolgen), oft sind mündliche Vereinbarungen nur schwer beweisbar, was zu Streitigkeiten führt.
- Eine alte Anwaltsregel sagt: „Wenn der Klient den Vertrag nicht vom Anwalt errichten lässt, kann der Anwalt viel mehr verdienen (nämlich an den Rechtsstreitigkeiten, die aus unklaren Verträgen entspringen).“
Klare Verhältnisse durch klare Verträge!
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