Verträge
 

 Bei allen Verträgen ist generell zu beachten:

 

-          Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mit Ihren Vertragspartnern in Verhandlung treten: Was einmal besprochen ist, lässt sich später schwer rückgängig machen.

 

-          Solange noch niemand gebunden ist, lassen sich die Bedingungen am sachlichsten festlegen.

 

-          Vertrauen Sie Ihrem Anwalt alle Ihre Wünsche und Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag an. Informieren Sie ihn vollständig.

 

-          Überprüfen Sie bestehende Vertragswerke laufend auf ihre Aktualität, insbesondere den Ablauf von Fristen.

 

-          Mündliche Vereinbarungen sind manchmal unwirksam (zB kann die Befristung eines Mietverhältnisses nur schriftlich erfolgen), oft sind mündliche Vereinbarungen nur schwer beweisbar, was zu Streitigkeiten führt.

 

-          Eine alte Anwaltsregel sagt: „Wenn der Klient den Vertrag nicht vom Anwalt errichten lässt, kann der Anwalt viel mehr verdienen (nämlich an den Rechtsstreitigkeiten, die aus unklaren Verträgen entspringen).“

 

Klare Verhältnisse durch klare Verträge!